Montagehinweise

Gesetzliche Bestimmungen zur Montage von automobilen Tönungsfolien

 

Autotönungsfolien sind wie folgt am Fahrzeug zulässig:

  • an den hinteren Seitenscheiben (ab der B-Säule des Fahrzeuges nach hinten)
  • das Tönen der Heckscheibe ist nur bei vorhandenem zusätzlichen Außenspiegel an der Beifahrerseite des Fahrzeuges zulässig.
  • Bei Fahrzeugen, die innerhalb der Heckscheibe mit einem zusätzlichem Bremslicht ausgestattet sind, ist die Stelle an der das Bremslicht aktiv wird, folienfrei zu lassen.
  • Die Scheiben dürfen mit der Folie nur bis zur Scheibenhalterung beschichtet werden. Ein Verklemmen bzw. eine Verbindung der Folie mit der Scheibenhalterung oder der Gummidichtung ist unzulässig.
  • Typ und Prüfzeichen der verwendeten Folie muss gut lesbar und dauerhaft an jeder am Fahrzeug verklebten Folie vorhanden sein.
  • Beachten Sie die Hinweise der Allgemeinen Bauartgenehmigung (ABG).

Die ABG Urkunde ist im Fahrzeug mitzuführen!

 

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